Rechtsprechung
BGH, 09.07.1985 - VI ZR 8/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823, § 847
Annahme eines Behandlungsfehlers bei Adduktions-Osteotomie - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arztfehler - Adduktions- (Varisierungs-) Osteotomie - Arzthaftung
Papierfundstellen
- VersR 1985, 969
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 22.05.2007 - VI ZR 35/06
Umfang der Aufklärungspflicht und Sorgfaltsmaßstab bei Anwendung einer ärztlichen …
Jedenfalls hat der Arzt alle bekannten und medizinisch vertretbaren Sicherungsmaßnahmen anzuwenden, die eine erfolgreiche und komplikationsfreie Behandlung gewährleisten, und muss um so vorsichtiger vorgehen, je einschneidender ein Fehler sich für den Patienten auswirken kann (vgl. Senat, Urteil vom 9. Juli 1985 - VI ZR 8/84 - VersR 1985, 969, 970). - OLG Celle, 07.05.2001 - 1 U 15/00
Schadensersatz ; Schmerzensgeld; Behandlungsfehler; Arzthaftung; Mandeloperation; …
Jeder Arzt hat alle bekannten und medizinisch vertretbaren Sicherheitsmaßnahmen anzuwenden, die eine erfolgreiche und komplikationsfreie Behandlung gewährleisten, und muss umso umsichtiger vorgehen, je einschneidender ein Fehler sich für den Patienten auswirken kann (…vgl. Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, Rn. 158; BGH VersR 85, 969, 970). - OLG Köln, 04.07.1990 - 27 U 86/89
Haftung bei Verstoß gegen anerkannten operativen Standard
Nach der Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, hat die Behandlungsseite alle Bekannten und medizinisch vertretbaren Sicherungsmaßnahmen anzuwenden, die eine erfolgreiche und komplikationslose Behandlung gewährleisten und muss um so umsichtiger verfahren, je nachteiliger ein Fehler sich für den Patienten auswirken kann (…vgl. Steffen, Neue Entwicklungslinien in der BGH-Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., S. 41; BGH, VersR 1985, 969, 970).